Zuckerbeutel Lösungen:
Fussgängerstreifen
Bei den "schmalen" Zuckerpackungen sind die Antworten "gekürzt"
A) Das Kind auf dem Trotti hat den Vortritt
B) Das Kind auf dem Trotti hat keinen Vortritt
C) Das Kind muss vom Trotti absteigen
LÖSUNG:
Antwort A ist korrekt!
Begründung:
Das Trotti gilt als fahrzeugähnliches Gerät (fäG) und ist grundsätzlich den Fussgängern gleichgestellt. Es darf damit aber nur im Tempo der Fussgänger (Schritttempo) über den Fusssgängerstreifen fahren.
IDEE
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